Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
02.02.2011, 21:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2011 21:09 von Kiharu.)
Beitrag: #2
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
Mal so aus Bauch und Hüfte geschossen, da mein Hirn nicht mehr wirklich aufnahme- und abgabebereit ist:

Zitat:M. E. gibt es eine BFH-Rechtsprechung, nach der ein Rücktrag nicht mehr begehrt werden kann, wenn der Verlustfeststellungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist.

So auch meine Meinung.

Zitat:Nur: Gilt das auch, wenn das FA den eigentlich von Amts wegen durchzuführenden Verlustrücktrag einfach nicht vorgenommen hat?

Ich denke schon, da der Bescheid dann zwar rechtswidrig ist, jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Spricht, wenn man versäumt, Einspruch einzulegen, dann ist der Drops gelutscht.

Aber zu Ihrer Beruhigung, werde ich morgen noch mal in die Kommentierung schauen. Aber ich müsste mich schon arg vertan haben, wenn mich mein Bauchgefühl trügt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - Kiharu - 02.02.2011 21:09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation