Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
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02.02.2011, 21:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2011 21:09 von Kiharu.)
Beitrag: #2
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RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
Mal so aus Bauch und Hüfte geschossen, da mein Hirn nicht mehr wirklich aufnahme- und abgabebereit ist:
Zitat:M. E. gibt es eine BFH-Rechtsprechung, nach der ein Rücktrag nicht mehr begehrt werden kann, wenn der Verlustfeststellungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist. So auch meine Meinung. Zitat:Nur: Gilt das auch, wenn das FA den eigentlich von Amts wegen durchzuführenden Verlustrücktrag einfach nicht vorgenommen hat? Ich denke schon, da der Bescheid dann zwar rechtswidrig ist, jedoch gilt auch hier der Grundsatz: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Spricht, wenn man versäumt, Einspruch einzulegen, dann ist der Drops gelutscht. Aber zu Ihrer Beruhigung, werde ich morgen noch mal in die Kommentierung schauen. Aber ich müsste mich schon arg vertan haben, wenn mich mein Bauchgefühl trügt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - meyer - 02.02.2011, 20:12
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - Kiharu - 02.02.2011 21:09
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - meyer - 02.02.2011, 22:33
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - zaunkönig - 03.02.2011, 03:21
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - Kiharu - 03.02.2011, 08:07
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - meyer - 03.02.2011, 14:19
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