Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
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02.02.2011, 20:12
Beitrag: #1
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Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid
Hat zufällig jemand so etwas schon gehabt und die Lösung parat (ich gebe zu, habe noch nicht intensiv geforscht)?
Sachverhalt: Es ergeht ESt-Bescheid mit verbleibendem Verlust, der gesondert festgestellt wird (ein Rücktrag erfolgt nicht). Beide Bescheide werden an StB bekanntgegeben und in der Folge bestandskräftig. Ebenso ist das potentielle Rücktragsjahr bereits bestandskräftig veranlagt. In der ESt-Erklärung war KEINE Begrenzung des Verlustrücktrags beantragt worden. FA hat gleichwohl den vollen Verlust zum Jahresende als verbleibend festgestellt. Problem: Im Nachhinein (nach Bestandskraft der Bescheide) stellt man fest, Verlustrücktrag wäre doch besser. Ist noch irgendwas zu machen? M. E. gibt es eine BFH-Rechtsprechung, nach der ein Rücktrag nicht mehr begehrt werden kann, wenn der Verlustfeststellungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist. Nur: Gilt das auch, wenn das FA den eigentlich von Amts wegen durchzuführenden Verlustrücktrag einfach nicht vorgenommen hat? |
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Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - meyer - 02.02.2011 20:12
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - Kiharu - 02.02.2011, 21:09
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - meyer - 02.02.2011, 22:33
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - zaunkönig - 03.02.2011, 03:21
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - Kiharu - 03.02.2011, 08:07
RE: Verlustrücktrag nach bestandskräftigem Verlustfeststellungsbescheid - meyer - 03.02.2011, 14:19
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