Scheinselbständigkeit
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20.09.2007, 17:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.09.2007 17:09 von PiranhaVS.)
Beitrag: #1
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Scheinselbständigkeit
Hallo,
Frau X arbeitet als Versicherungsvertreterin für VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT ABC (Werbung gelöscht...) -Agentur. Sie hat keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und auch nur einen Auftraggeber, nämlich diese Agentur. Mein gedankliches Problem: Sie schliest mit vielen Kunden Versicherungen ab, kann diese aber nur diese eine Agentur abwickeln, hat also keine Chance einen weiteren Auftraggeber zu bekommen (5/6 Regelung). Die Deutsche Rentenversicherung Bund sagt nun, dass es eine Scheinselbstäigkeit ist. Ich denke mir eigentlich schon, dass die Recht haben, mich stört aber diese Angelegenheit mit dem einen Auftraggeber, den Sie nicht einfach beliebig in mehrere Auftraggeber "umwandeln" kann... D.H. dann es wäre jeder Handelsvertreter in jedem Bereich, der nur fuer eine Firma tätig wird und keine SV-pflichtigen Arbeitnehmer hat, Scheinselbständiger mit Folge der RV-Pflicht ?!?! Oder gibt es Ausnahmen ?!?!?!?! |
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Scheinselbständigkeit - PiranhaVS - 20.09.2007 17:06
RE: Scheinselbständigkeit - zaunkönig - 20.09.2007, 17:45
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