Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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13.01.2011, 19:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 19:43 von meyer.)
Beitrag: #14
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
showbee schrieb:Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Prüfers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht lösen könne, einige man sich auf der Hälfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!Wo ist da jetzt die Überraschung? So läuft das eigentlich in jeder Bp ab, in der diverse Punkte gibt, über die man diskutieren kann (Einigungsbereitschaft vorausgesetzt). Übrigens auch immer ein netter Punkt: Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen. Prüfer will den um ein Jahr nach hinten verlegen: Mehrergebnis im Prüfungszeitraum, Minderergebnis im folgenden VZ außerhalb des PZ. Für Stpfl. in vielen Fällen vielleicht nur ein Jahr Zinsauswirkung. Manche Prüfer lassen bei Einverständnis für so was schon mal andere im Ergebnis teurere potientelle Feststellungen fallen. |
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