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vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
11.01.2011, 10:45
Beitrag: #4
RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Das ist ja eine Frage der Bewertung. Das geht mE in die Richtung des subjektiven Fehlerbegriffs bei der Bilanzierung. "Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist ein Bilanzansatz nur dann in diesem Sinne fehlerhaft, wenn der Steuerpflichtige den objektiv gegebenen Rechtsverstoß (hier fehlerhafte Tatsachenbewertung) nach den Erkenntnismöglichkeiten eines ordentlichen Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung - bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse - erkennen konnte (sog. subjektive Fehlerbegriff)."

Das und die Frage Vertrauensschutz könnte hier fruchtbar gemacht werden. Also wenn hier Werte "ins Blaue" gesetzt wurden ist das wider dem ordentlichen Kaufmann und somit ist der Ansatz auch nicht schutzwürdig, weshalb ich iE zur Meinung von Zaunkönig tendiere.
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RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds - showbee - 11.01.2011 10:45

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