Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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08.01.2011, 01:30
Beitrag: #13
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Wo wir schon bei Mehrergebnissen sind: Wie wirken die sich persönlich aus? Leistungszulagen? Beförderung? Hier InvZulFall: Investition ist förderfähig, nur Teile nicht ganz klar. Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Prüfers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht lösen könne, einige man sich auf der Hälfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!
ps Berlin ;-) |
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