Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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07.01.2011, 10:42
Beitrag: #11
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:Insofern muss ich das FA P in Schutz nehmen. Gut, dann war es halt kein aktueller Fall. Ein aktueller Fall aus P bei B an der H betrifft beispielsweise einen Versicherungsvermittler, der also Kleinunternehmer ist, gleichwohl aber bedeutende Umsätze erzielt. Er ist Neugründer. Da der nun der Aufforderung, in diesem™ und dem folgenden Jahr (2010 und 2011) monatliche UStVA einzureichen, irgendwie nicht folgen wollte, hat das FA munter drauflosgeschätzt. Es hat mehrere Briefe und Telefonate gedauert, bis das FA sich dem Diktat des A 230a (1) Satz 2 UStR (nunmehr A 18.7 (1) S 2 UStAE) beugen wollte und auf die Abgabe der UStVA verzichtet hat. Neugründungsfälle, in denen ...keine Umsatzsteuer festzusetzen ist (z.B. ... Kleinunternehmer – § 19 Abs. 1 UStG ...), fallen nicht unter die Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG. ® |
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