Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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05.01.2011, 22:51
Beitrag: #8
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:Hier das FA, das für das Autokennzeichen P zuständig ist. Da wundert mich gar nichts. Das Potsdamer Finanzamt ist hierzustadt bekannt dafür, eigene Steuergesetze zu haben. meyer schrieb:Antwort: Das sei, so, das müsse sie so machen und das mache der Rechner auch nur so. Ob du es glaubst oder nicht: Wir lachen inzwischen schon über sowas. Luckenwalde und Potsdam sind DIE Renner hier. Für einen Bekannten haben wir mal ein Einspruchsschreiben verfasst. An das FA Potsdam. Es ging um irgendwelche läppischen Dinge. Antwort des Finanzamts (sinngemäß, den Wortlaut krieg ich nicht mehr hin): Als normaler Bürger, der sich nicht in den Tiefen des Steuerrechts auskennt, könne er natürlich nicht wissen, dass das FA in dieser Sache richtig gehandelt hat, als es diese Aufwendungen nicht zum Abzug zuließ. Aber er, der normale Bürger, könne sich beruhigt darauf verlassen, dass das schon richtig so ist, was wir, das FA, da gemacht haben. Und hier, auf dem zweiten Zettel, könne er den Einspruch gern zurücknehmen, er müsse da nur unterschreiben und zurücksenden, und der Drops ist gelutscht. Mit Potsdam zusammenzuarbeiten macht wirklich Spaß. ® |
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