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Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
05.01.2011, 17:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2011 19:51 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
ecro schrieb:Brandenburg ist groß.
Hier das FA, das für das Autokennzeichen P zuständig ist.

ecro schrieb:Das kommt daher, weil die FÄ bei reinen Wohnungsvermietern kein "Kennzeichen U" setzen und den Vermieter damit nicht als Unternehmer wahrnehmen. Diese Nicht-Wahrnehmung scheint allerdings verbreitet zu sein. Die meisten Wohnungsvermieter werden nicht einmal wissen, dass sie Unternehmer sind.

Der Fall war damals so (und mir daher in Erinnerung geblieben):

Im Rahmen der Erstellung der ESt-Erkärung festgestellt, dass es plötzlich die ust-pflichtige Vermietung gibt, daher Jahreserklärung abgegeben.

Daraufhin übersendet FA Betriebseröffnungsfragebogen, da ein neues Unternehmen eröffnet worden sei und fordert künftig monatliche Voranmeldungen an.

Anruf bei der Bearbeiterin, was das solle, schließlich hat sich mit Ausnahme der geringfügigen USt seit Jahren nichts an den bekannten Verhältnissen geändert und von einem neuen Unternehmen könne auch keine Rede sein: Antwort: Das sei, so, das müsse sie so machen und das mache der Rechner auch nur so.

Es blieb mir daraufhin nichts anderes übrig, als schriftlich anzufragen, ob ernsthaft entgegen der gesetzlichen Vorschrift verlangt werde, monatliche Voranmeldungen mit einer monatlichen USt von ca. 20 EUR oder so zu erstellen.
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA - meyer - 05.01.2011 17:23

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