Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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05.01.2011, 14:49
Beitrag: #6
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:(Fall spielt sich in Brandenburg ab). Brandenburg ist groß. Die FÄ um Berlin herum (Oranienburg, Luckenwalde usw. werden sicherlich nicht mitmachen. Cottbus ist auch eher unwahrscheinlich. Ich bin gespannt. meyer schrieb:Nach einer schriftlichen Stellungnahme, dass von einem neuen Unternehmen und einer monatlichen Abgabeverpflichtung keine Rede sein könne, ging es dann plötzlich. Das kommt daher, weil die FÄ bei reinen Wohnungsvermietern kein "Kennzeichen U" setzen und den Vermieter damit nicht als Unternehmer wahrnehmen. Diese Nicht-Wahrnehmung scheint allerdings verbreitet zu sein. Die meisten Wohnungsvermieter werden nicht einmal wissen, dass sie Unternehmer sind. ® |
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