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Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
05.01.2011, 12:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2011 12:55 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Danke, wollte nur mal Erfahrungswerte hören, ich setze heute erst mal ein entsprechendes Fax ab und warte ab, was das FA zu 2011 von sich hören lässt.

(Fall spielt sich in Brandenburg ab).

Die Begründung "das macht der Rechner nicht" finde ich immer wieder genial.

Mit der Begründung wollte ein Amt mal eine Vermieterin zur monatlichen Abgabe verpflichten, da sie ein Unternehmen neu begründet habe. Sei hatte aber nur für eine Scheune (warum auch immer) zur USt-Pflicht optiert mit einer Jahres-USt von 100 EUR oder so, tätigte aber schon mindestens zehn Jahre steuerfreie Vermietungsumsätze. Nach einer schriftlichen Stellungnahme, dass von einem neuen Unternehmen und einer monatlichen Abgabeverpflichtung keine Rede sein könne, ging es dann plötzlich.
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA - meyer - 05.01.2011 12:51

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