Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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05.01.2011, 11:38
Beitrag: #3
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Eine rechtliche Grundlage kenne ich nicht - da es bisher immer per Telefonat + anschließendem schriftlichem Antrag ging - musste ich auch nie danach suchen.
Rein praktisch sieht es so aus: Meine südwestdeutschen FÄ zeigen sich sehr flexibel, verstehen sich inzwischen auch als Dienstleister und lassen mit sich reden. Bei mir hat ein Anruf meistens den gewünschten Erfolg gebracht. Vielleicht als kleine Argumentationshilfe: der Unternehmer könnte seine Jahreserklärung 2010 mit Zahllast von über ¤ 7.500 unter Ausnutzung von Fristverlängerungen im Februar 2012 abgeben - und gleichzeitig die Erklärung für 2011. Und müsste dann keine mtl. Voranmeldungen einreichen. Das FA käme also wesentlich früher an die Umsatzsteuer und beide haben etwas davon. Vermutlich ist das eine Frage der Flexibilität der zuständigen Sachbearbeiter. |
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