Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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05.01.2011, 08:18
Beitrag: #2
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Den Fall hatte ich auch. Ich hab die Befreiung beantragt unter Hinweis auf §§148, 163 AO. Wurde mir abgeschmettert mit der Begründung, dass das Programm sowas nicht hergebe. Berliner Finanzamt.
Ein süddeutsches Finanzamt hat einige Jahre zuvor allerdings mitgemacht. ® |
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