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Verlustvortag � 10 d EStG
21.12.2010, 23:35
Beitrag: #2
RE: Verlustvortag � 10 d EStG
Nein. Der Vortrag ist zwingend im Folge-VZ bis zur maximal m�glichen H�he vorzunehmen.

Nur ein m�glicher Verlustr�cktrag aus dem Verlustentstehungsjahr in das Vorjahr kann der H�he nach auf Antrag (ggf. bis auf 0) begrenzt werden.

Mit anderen Worten: Die H�he eines Verlustr�cktrags kann man sich aussuchen, sonst nichts (mit ein paar Gestaltungsm�glichkeiten z. B. bei getrennter Veranlagung von Ehegatten).
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Nachrichten in diesem Thema
Verlustvortag � 10 d EStG - Bogo - 21.12.2010, 23:32
RE: Verlustvortag � 10 d EStG - meyer - 21.12.2010 23:35
RE: Verlustvortag � 10 d EStG - Opa - 22.12.2010, 12:19

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