Voranmeldungszeitraum
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17.12.2010, 13:51
Beitrag: #4
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RE: Voranmeldungszeitraum
Hallo,
kleiner Hinweis Weise den Mandanten schriftlich darauf hin dass im nächsten Jahr die entsprechende Steuerzahlung fällig wird und er das notwendige Geld zurücklegen soll. Darauf achten, dass die gesetzliche Abgabefrist bis zum 31.05. eingehalten wird. Alles andere könnte!! mit Ärger verbunden sein. Vor allem, wenn das Geld dann nicht da ist. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
Voranmeldungszeitraum - phönix - 17.12.2010, 11:41
RE: Voranmeldungszeitraum - showbee - 17.12.2010, 12:27
RE: Voranmeldungszeitraum - phönix - 17.12.2010, 12:28
RE: Voranmeldungszeitraum - zaunkönig - 17.12.2010 13:51
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