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Voranmeldungszeitraum
17.12.2010, 12:27
Beitrag: #2
RE: Voranmeldungszeitraum
Hi,

nein, es bleibt bei der Befreiung von der qtw. UStVA. Du landest denklogisch nur dann in der mtl. UStVA, wenn man von einer Neugründung ausgehen würde. Ob Einstellung und Neugründung vorlagen, wirst aber nur du beurteilen können.

Gruß,
showbee
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Voranmeldungszeitraum - phönix - 17.12.2010, 11:41
RE: Voranmeldungszeitraum - showbee - 17.12.2010 12:27
RE: Voranmeldungszeitraum - phönix - 17.12.2010, 12:28

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