Einheitswertbescheid ändern
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02.12.2010, 15:12
Beitrag: #19
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Und hier jetzt wie versprochen das Ergebnis:
Beantragt hatte ich Änderung unter Verweis auf das Urteil. Kompletter Schlag in´s Wasser, weil: 1. Keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, vorher und nachher Hochwassergebiet usw. 2. Keine offenbare Unrichtigkeit, da m² usw. richtig angegeben waren Es handelt sich schlicht und ergreifend um eine Fehleinschätzung des Finanzbeamten, die aufgrund der verstrichenen Einspruchsfrist nicht mehr zu korrigieren ist. Es wird auf den 1.1.2010 ein Korrekturbescheid erlassen, der überhöhte EW 1.1.2004 bis 1.1.2009 bleibt bestehen. Rücken beugen, Köpfchen senken, immer an den Umsatz denken! Zitat Exchef, WP der alten Schule. |
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