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Informationspflicht/Hinweispflicht
25.11.2010, 15:11
Beitrag: #2
RE: Informationspflicht/Hinweispflicht
Hallo,

da habe ich jetzt aber blöd geschaut, weil ich keine Brücke zwischen dem Urteilsinhalt (Zillmerung bei Entgeltumwandlung) und der Fragestellung habe schlagen können.


Grundsätzlich ist der steuerliche Berater nicht verpflichtet Arbeitgeberaufgaben zu übernehmen. Entsprechend besteht auch keine Verpflichtung seine unternehmerischen Mandanten über alle Rechte und Pflichten aufzuklären. Das haben die gefälligst selbst zu erledigen.

Es gibt auch keine grundsätzliche und gesetzlich geregelte Pflicht eines Arbeitgebers seine Arbeitnehmer über die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung und/oder einer Entgeltumwandlung aufzuklären. Zumindest insoweit nicht, wie der Arbeitnehmer nicht ein Interesse daran kund getan hat oder dies kraft tarifvertraglicher Regelung oder betrieblicher Übung vom Arbeitgeber angeboten wird.


Falls Du darüber noch weitere Infos haben möchtest, so gibt es eine Darstellung von Rechtsanwalt Dr. Ralf Petring (Bielefeld), der im Sommer d.J. dazu etwas in verschiedenen Medien veröffentlicht hat.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Informationspflicht/Hinweispflicht - zaunkönig - 25.11.2010 15:11

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