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Kfz-Kosten
20.11.2010, 23:59
Beitrag: #2
RE: Kfz-Kosten
Tja, Auflistung der km betrieblich + privat abfordern, um die Zugehörigkeit des Leasingvertrags zum "BV" zu prüfen. Tatsächliches Nutzungsverhältnis Privat/Betriebsfahrten; ermittelt durch dauerhaftes
Fahrtenbuch oder Aufzeichnung, scheint mir auch bei Leasingfahrzeugen mittlerweile durch Rechtsprechung bestätigt zu sein.
Daran wird man ja sehen, was sich ergibt. Mehr als 80.000 km Jahresfahrleistung sind m.E. schon sehr selten...Davon mehr als 40.000 km an 130 Tagen "Freizeit"????
Möglicherweise mit der Angabe von 40.000 km = versuchte Steuerhinterziehung??? Beihilfe des RA???

BFH Urteil vom 29.04.2008 - VIII R 67/06
FG Köln Beschluss vom 29.01.2007 - 14 V 4485/06

schönen Tag noch

phönix
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Kfz-Kosten - taxpert - 20.11.2010, 22:58
RE: Kfz-Kosten - phönix - 20.11.2010 23:59
RE: Kfz-Kosten - showbee - 21.11.2010, 01:50
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