Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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06.09.2007, 09:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2007 09:32 von Hans-Christian.)
Beitrag: #31
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Hans-Christian schrieb:... Diese Aussage von mir ist falsch. Klarstellend gilt: Gestrichen werden muß der Umweg (das heißt hier die zusätzliche Fahrt Wohnung am Arbeitsort zur Arbeitsstätte) und nicht die längere Fahrt Arbeitsstätte zum Lebensmittelpunkt. Da gilt, entsprechen §9 EStG in Verbindung mit R42 LStR 2005, die kürzeste Entfernung Arbeitstätte-Lebensmittelpunkt, egal wie er fährt. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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