Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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05.09.2007, 20:54
Beitrag: #22
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Ich h�tte antworten m�ssen:
Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr m�glich ist. Und die Fahrt zur Lebenspartnerin von der Arbeitst�tte aus erfolgt und zu ihr zur�ck, dann ja. Es sind eben nur Fahrten von der Wohnung, egal welcher, zur Arbeitst�tte anzugeben. Die Anzahl ist dem Steuerpflichtigen meistens bekannt. Also 230 minus Anzahl zum Lebensmittelpunkt (LP) mal xkm plus Anzahl zum LP mal ykm. Damit einverstanden Stefan? Das hei�t also erstmal grunds�tzlich sind diese Fahrten zum Lebensmittelpunkt, also zur anderen Wohnung abzugsf�hig. Um nichts anderes ging es. Man mu� es eben nur richtig machen. Es aber von vornherein abzulehnen halte ich f�r falsch. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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