Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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05.09.2007, 20:38
Beitrag: #20
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Catja schrieb:*tief-luft-hol* Huch, hm, "aufatment", kann ich jetzt gebrauchen. Danke für den Beitrag. "Ob ein Arbeitnehmer seine weiter entfernt liegende Familienwohnung "nicht nur gelegentlich" aufsucht, ist an Hand einer Gesamtwürdigung zu beurteilen.. Fünf Fahrten im Kalenderjahr können bei entsprechenden Umständen ausreichend sein (gegenAbschn. 42 Abs.3 Satz 5 LStR 1996)" BFH-Urteil vom 26.11.2003 VI R 152/99 Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt? Na ja, Beispiel hinkt. Aber unterstützt meine Auffassung. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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