Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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05.09.2007, 20:21
Beitrag: #17
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
*tief-luft-hol*
O.k.: Ich setz´mich dann mal zwischen die Streithähne in die Nesseln *g* und gebe vorab völlig unkommentiert zum Lesen: R 42 Abs. 1 Satz 3 Zitat:3 Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so können Wege von und zu der von der Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und sie nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. => ich würd´ja jetzt als Steuerberater mal sagen wollen "alles Darstellungssache" ... und wenn ich mir das jetzt mal näher ankucke, dann geht die Richtlinie ja explizit (und wertfrei!) von mehreren Wohnungen aus... => was dann dazu führen würde, dass das Steuerrecht, - bei entsprechnder Darstellung, die Fahrten, die vom "Gschbusi" (<= Grüße nach Bayern *g*) an´s Werkstor unternommen werden, wirklich als Fahrten Wo=> ArbSt. durchgehen können... (ja, ja, - die ersten 20 km nicht, - ich weiss...) *zwischenfragend*, die Catja *duck-und-wech* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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