Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
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29.10.2010, 17:52
Beitrag: #10
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RE: Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
Eisvogel schrieb:Ups, Fehler von mir, der Einspruch war zulässig. Richtig ist: Der Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen" Der Fehler hat aber, meine ich, keine weitere Auswirkung auf die rechtliche BeurteilungSchnitzer schrieb:e Einspruch unzulässig, Kiharu schrieb:Wobei ich mich immer noch frage, warum du die Belege nach Klageeinreichung beim FA einreichen möchtest? Warum nicht im Rahmen des Klageverfahrens bei Gericht? Warum hier zwei Verfahren gleichzeitig betreiben (unabhängig davon, dass das Klageverfahren dann sowieso eine Totgeburt ist)?Ich frage mich, ob ich um die Klage herumkomme (und damit um die Kosten). Ich habe mittlerweile eine Diskussion unter "recht Punkt de" (Stichwort "Bekanntgabe einer Einspruchentscheidung", Adresse läßt sich hier komischerweise nicht einfügen) gefunden, die in diese Richtung zu gehen scheint. Das wäre natürlich ein Bluff, wenn es überhaupt geht. Die Korrekturvorschrift, die in dieser Diskussion genannt wird, ist der 172 (s. Beitrag 21.06.07 23:45) Was mich auch irritiert: Ich bin es gewöhnt, dass die Begründung mit einer Frist von 3 - 4 Wochen angefordert wird (keine Ausschlussfrist, kein Hinweis darauf, dass man dann "nach Aktenlage" entscheiden werde) - und erst in einem nächsten oder übernächsten Schreiben damit gedroht wird, dass das FA nach Ablauf dieser letztmaligen Frist "nach Aktenlage" entscheiden wird. Aber hier: Bestätigung des Eingangs des Einspruchs, Bitte um Vorlage der Belege bis zum <Datum> und dann - ohne weitere Warnung die Einspruchentscheidung. Ich frage mich, ob das zulässig ist unter 91 AO? |
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