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Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
29.10.2010, 17:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2010 19:44 von meyer.)
Beitrag: #9
RE: Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
Kiharu schrieb:Grundsätzlich wäre das möglich - hier jedoch nicht wegen § 351 AO. Da ich davon ausgehe, dass die Aufhebung des VdN einen unanfechtbaren Bescheid geändert hat, würde hier die betragsmäßige Änderungssperre des § 351 greifen und die Aufhebung eines VdN hat auf die Höhe der Steuer eine Auswirkung von 0.

Sicher? Gäbe es dann nicht schon ein Problem mit dem Einspruch an sich?

Ich würde erst mal die Auffassung vertreten wollen, dass § 351 Abs. 1 AO kein Problem ist, da ja die Aufhebung des § 164 AO erst mit Ablauf der Klagefrist bestandskräftig wird.

Auf die Schnelle aus BFH-Beschluss 11.03.1999 - V B 24/99:

Die Änderungsbescheide vom 12. Juli 1996 konnten in vollem Umfang angefochten werden. Die Vorschriften des § 42 FGO und des § 351 Abs. 1 AO 1977 stehen dem nicht entgegen, da die geänderten Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO 1977) standen und deshalb einer materiellen Bestandskraft nicht fähig waren.

Hier wurde mit dem Änderungsbescheid der VdN zwar aufgehoben, da dieser Bescheid angefochten wurde, ist insoweit aber ja auch noch keine materielle Bestandskraft eingetreten.
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RE: Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt - meyer - 29.10.2010 17:33

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