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Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
29.10.2010, 14:20
Beitrag: #7
RE: Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
Die Idee ist, den Antrag auf Änderung nach 164 (2) AO beim FA zu stellen und durch Belegeinreichung zu begründen (2. von Kiharu angesprochene Variante). Ich verstehe das dann so: Wenn dann die Klage scheitert, also der Bescheid auf Aufhebung des VdN beständskräftig wird, bleibt der Antrag nach 164 (2) trotzdem zulässig und muss vom FA beschieden werden. Ist das so?

Antrag auf schlichte Änderung (wie von meyer vorgeschlagen) ist mir unklar. Die Klage geht ja gegen die Aufhebung des VdN; VdN also nicht bestandskräftig (so Kiharu). Demnach kann das FA ja doch vollumfänglich prüfen. Interessant ist der Hinweis auf die Kostenfolge.

Kann mir jemand Kommentierung/Literatur nennen, die die Änderbarkeit auf diesem Weg (und die Sache mit der Kostenfolge) bestätigt? Ich habe leider noch nichts gefunden.
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RE: Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt - Schnitzer - 29.10.2010 14:20

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