|
Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
|
|
29.10.2010, 09:40
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Einspruch gegen Aufhebung VdN - Einspruch abgelehnt
Zitat:Nein, kein Suspensiveffekt durch Klage. AdV ist dazu notwendig, da die Aufhebung vollziehbarer VA ist. Hä??? Ich kann dir da gerade so gar nicht folgen! Ich sehe in diesem Fall auch nicht wirklich, wo das Problem ist. Eine Änderbarkeit des Bescheides kann nur noch durch Klage erreicht werden. Es ist richtig, dass der VdN solange nicht entfällt, solange die Aufhebung nicht bestandskräftig ist. Ergo hat man zwei Möglichkeiten nach Klageeinreichung: Entweder man beantragt die Berücksichtigung der Kosten durch Vorlage der Belege im Rahmen des Klageverfahrens oder man beantragt beim FA nach Klageeinreichung eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO. Konsequenz ist jedoch in beiden Fällen, dass die Kosten des Klageverfahrens beim Kläger hängen bleiben. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste





![[-]](images/classicblue/collapse.gif)