Einheitswertbescheid ändern
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28.10.2010, 15:04
Beitrag: #17
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Ja, das Urteil kenne ich. Nach diesem Urteil könnte ich sogar komplett ab 1.1.2004 korrigieren, da die Festsetzungsfrist der Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist.
Und dann beginnt jedoch die Verwirrung: Kann ich jetzt einfach alles ändern (sozusagen wie bei Vorbehalt der Nachprüfung) oder nur nur wieder mit den Möglichkeiten, mit denen ich während der Festsetzungsfrist ändern könnte. Denn die falschen m² in dem Urteil sind m.E. eine offenbare Unrichtigkeit. Rücken beugen, Köpfchen senken, immer an den Umsatz denken! Zitat Exchef, WP der alten Schule. |
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