Einheitswertbescheid ändern
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27.10.2010, 12:18
Beitrag: #15
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Einen Versuch ist es Wert. Da im Jahr 2004 die Hochwassergrenze, die das Grundstück betrifft, geändert wurde, kann ich anführen, dass sich tatsächlich die Verhältnisse der Bebauungsmöglichkeiten bzw. Flächen geändert haben. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Werde Euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten, ob es irgend einen Erfolg hat oder ich das Finanzamt über ca. 90 km Entfernung bis in mein Büro lachen höre....
Rücken beugen, Köpfchen senken, immer an den Umsatz denken! Zitat Exchef, WP der alten Schule. |
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