Einheitswertbescheid ändern
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27.10.2010, 11:12
Beitrag: #10
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RE: Einheitswertbescheid ändern
limo schrieb:Weiß nicht ob ich komplett falsch liege, aber kann nicht der Fehler nach § 22 III, IV BewG geändert werden?Na ja, das wäre die Praktikerlösung. Mit einer Feststellungserklärung könnte ein neuer Bescheid auf den 01.01.2005 erreicht werden. Aber das war hier im AO-Bereich ja nicht die Frage. ![]() grummel, grummel, mal wieder nur bis zum Tellerrand geguckt |
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