Einheitswertbescheid ändern
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27.10.2010, 09:56
Beitrag: #8
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Greensleeves schrieb:Der Einheitswert kann dann zwar rückwirkend noch festgesetzt werden müsste jedoch für die Grundsteuer vermerken, dass aufgrund Verjährung eine Festsetzung erst ab 1.1.2006 möglich ist.Hoffnungslos Verjährung tritt zwar gesetzlich reglementiert ein. Dazu muss sie aber ausdrücklich geltend gemacht werden. Und hinsichtlich des EW-Bescheides ist ja wohl noch keine Verjährung eingetreten. Gegen diesen ist also die Einrede der Verjährung nicht möglich. Die Grundsteuer könnte demnach festgesetzt werden. Und nur gegen die Grundsteuer kann dann Verjährung geltend gemacht werden. Es gibt keine Verpflichtung, darauf hinzuweisen. Der Betroffene muss sich auf die Verjährung nicht berufen, er kann es. Gruß tosch |
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