Einheitswertbescheid ändern
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27.10.2010, 09:43
Beitrag: #7
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Ich habe es befürchtet.
Eine Erklärung wurde nicht eingereicht und auch nicht angefordert, wie mir der nette Herr vom Amt gerade bestätigt hat. Ist dann nicht doch die Festsetzungsverjährung eingetreten - keine Anlaufhemmung? Der Einheitswert kann dann zwar rückwirkend noch festgesetzt werden müsste jedoch für die Grundsteuer vermerken, dass aufgrund Verjährung eine Festsetzung erst ab 1.1.2006 möglich ist. Hoffnung? Rücken beugen, Köpfchen senken, immer an den Umsatz denken! Zitat Exchef, WP der alten Schule. |
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