Einheitswertbescheid ändern
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26.10.2010, 21:42
Beitrag: #6
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Hallo,
da kann man mal sehen, dass über die Jahre doch das Ein oder Andere verloren geht. Danke. 130 AO passt hier natürlich nicht. Ich würde es, wie von Kiharu erwähnt, mit dem 173 AO probieren. Was in jedem Fall zu veranlassen ist, Antrag auf Fortschreibung zwecks Fehlerbeseitigung nach § 22 (3) BewG, damit es wenigstens für die Zukunft wirkt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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