Einheitswertbescheid ändern
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26.10.2010, 21:19
Beitrag: #5
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Ich sehe es wie Meyer und Kiharu. Einfach den Bescheid in die Bestandskraft rutschen zu lassen ist natürlich dumm. Änderungsnormen passen hier alle nicht. Ein VdN ist nicht zufällig mit an Board? Da dürfte nur noch ein Erlassantrag helfen, der allerdings (wegen Schätzung? Bzw wegen Unterlassen Einspruch) auch wenig Aussicht auf Erfolg hat...
ps aus Faulheit hier: Welcome!!!! |
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