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Einheitswertbescheid ändern
26.10.2010, 20:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2010 21:08 von Kiharu.)
Beitrag: #4
RE: Einheitswertbescheid ändern
Zitat:Ich halte den Verwaltungsakt schlicht für rechtswidrig.

Wie sagte mein Dozent für Verfahrensrecht noch so schön: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Hier hat sich aber niemand gewehrt, sprich Einspruch eingelegt und von daher ist der Drops erstmal gelutscht.

Rechtswidrigkeit als solches, begründet keinen Anspruch auf Änderung. Ergo bleiben nur die §§ 172 ff. der AO und da siehts mal ganz düster aus.

Wobei ich mir bei § 173 nicht wirklich sicher bin. Dazu wäre erstmal nötig zu wissen, ob denn der Betreffende verpflichtet gewesen war, eine Feststellungserklärung abzugeben? Und wurde tatsächlich von ihm eine solche abgegeben?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Einheitswertbescheid ändern - Kiharu - 26.10.2010 20:19

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