Einheitswertbescheid ändern
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26.10.2010, 17:58
Beitrag: #2
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RE: Einheitswertbescheid ändern
Hallo,
nicht entschuldigen bitte. Steuerrecht ist nicht einfach und die Sachverhalte, gerade im Verfahrensrecht, mitunter lang, vor allem, wenn man sie Dritten verständlich und vollständig zugänglich machen möchte. Ich halte den Verwaltungsakt schlicht für rechtswidrig. Der Sachverhalt ist nicht richtig ermittelt bzw. unvollständig. Einspruch einlegen und auf Rücknahme nach § 130 AO plädieren. Das kann auch noch nach Bestandskraft erfolgen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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