Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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05.09.2007, 18:45
Beitrag: #10
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Du machst mich grad wahnsinnig... Na dann les mal die R42 genau und du mußt erkennen: Der TE hat zwei Wohnungen. Die weiterentfernte wird anerkannt als Fahrt, wenn dort sein Lebensmittelpunkt ist. Dies behauptet er. Er behauptet, das er dort hinfährt. Mehr sagt er nicht. Woher soll ich denn wissen, das dies nicht stimmt? Also ist möglich (falls er jede Woche seine Lebensgefährtin aufsucht): er fährt 4mal inder Woche von seiner Wohnung zur Arbeit und einmal von der seiner Lebensgefährtin. Er könnte sogar zweimal in der Woche fahren, alles möglich. Genauso muß anerkannt werden, das er nur 2 bis 3 mal im Monat fährt. Nur zweimal muß sein, damit dies anerkannt wird. Wie willst du diese Erklärungvon ihm wiederlegen? Welche Fragen willst du ihm stellen? Das Schreiben und die Antwort des TE würd ich gerne lesen. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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