Einheitswertbescheid ändern
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26.10.2010, 13:25
Beitrag: #1
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Einheitswertbescheid ändern
Hallo erst mal an alle Teilnehmer!
Auf der Suche nach Erleuchtung bin ich auf diese Forum gestoßen und habe mich (Steuerberaterin) doch gleich angemeldet. Natürlich habe ich ein Problem, bei dem ich Hilfe brauche: Im Januar 2010 hat das Finanzamt erstmals einen Einheitswertbescheid/Grdst-Messbescheid auf den 01.01.2004 erlassen. Grundlage war der Kauf von L+F-Grundstücken, auf denen ein Gewerbebetrieb gebaut werden sollte - Baugenehmigung wurde zumindest für eine Teilfläche erteilt. Im Bescheid wurde nicht erwähnt, dass er aufgrund Festsetzungsverjährung für die Grundsteuer erst ab 1.1.2009 gelten sollte, daher gehe ich von Anlaufhemmung 3 Jahre aus und dass die Festsetzungsverjährung noch nicht greift. Der Bescheid wurde mir erst nach Ablauf der Einspruchsfrist übergeben. Bei der Wertermittlung hat das Finanzamt die gesamte Fläche von rd. 44tsd qm als unbebautes Grundstück zu Grunde gelegt, da "die Firma ja keine Wiesen braucht, sondern einen Bauplatz". Der Beamte weiss nicht bzw. hat nicht recherchiert, wo das Grundstück liegt - nämlich im Hochwasserschutzgebiet, so dass sowieso nur besagte Teilfäche bebaubar gewesen wäre. Und kurz nach dem Kauf wurden die Auflagen nochmals so erhöht, dass niemand mehr darauf bauen möchte. Prinzipiell ist eine Änderung während der Festsetzungsfrist auch rückwirkend noch möglich, so lange die Festsetzungsfrist des Grundsteuerbescheides noch nicht eingetreten ist, und die läuft noch. Ich würde den EW/Grdst-Mess-betrag gerne rückwirkend ändern - habe ich eine Chance mit offen-barer Unrichtigkeit? Oder mit irgendwas? Ich bin mittlerweile durch das viele hin und her lesen völlig verwirrt. Vielen Dank im voraus für ein "Unter-die-Arme-greifen" und Entschuldi-gung, dass ich als Neuling gleich mit einem Roman komme. Greensleeves Rücken beugen, Köpfchen senken, immer an den Umsatz denken! Zitat Exchef, WP der alten Schule. |
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