Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
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22.10.2010, 07:55
Beitrag: #2
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RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Das Geld wurde ja FÜR Zeiträume gezahlt, für die Unterhaltspflicht bestand. Es handelt sich daher glasklar um Unterhaltsleistungen. Das Geld wird ja nicht für Leistungen gezahlt, welche nach dem Tod der Mutter erbracht wurden.
Hier kollidiert nur das Abflussprinzip mit dem Tod der Mutter, jedoch schlägt der Veranlassungszusammenhang weiter durch. Analog zu nachträglichen Betriebsausgaben oder WK. Ich sehe da keinerlei Probleme. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - meyer - 21.10.2010, 21:30
RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - Kiharu - 22.10.2010 07:55
RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - Jive - 22.10.2010, 08:46
RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - meyer - 22.10.2010, 11:59
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