Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
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21.10.2010, 21:30
Beitrag: #1
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Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Ich will mal folgenden Fall zur Diskussion stellen:
Sozialamt übermimmt für inzwischen mittellose Mutter einer Stpfl. alle nicht gedeckten Kosten der Lebensführung (in einem Altenheim). Sozialamt tritt an Stpfl. heran und verlangt Elternunterhalt. Stpfl. hat einiges an Grundvermögen aber wenig Liquidität. Es gibt eine Verständigung wonach sich Amt und Stpfl. auf einen bestimmten Betrag und monatliche Raten einigen. Eine Weile darauf verstirbt die Mutter. Die Ratenzahlungen an das Amt müssen aber noch geraume Zeit weiterbedient werden. Dem Grunde nach handelt es sich m. E. eindeutig um Unterhaltsaufwendungen, die nach § 33a Abs. 1 EStG abzuziehen sind und zwar im Zeitpunkt des Abflusses. So richtig im Klaren bin ich mir im Moment aber nicht darüber, ob dem ein zwischenzeitliches Versterben des Unterhaltsberechtigten entgegen steht (natürlich setze ich es erstmal an, ist auch ein eher niedriger Betrag). Gibt es dazu Meinungen? Auf die Schnelle gab die Literatur dazu nicht viel her. |
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Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - meyer - 21.10.2010 21:30
RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - Kiharu - 22.10.2010, 07:55
RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - Jive - 22.10.2010, 08:46
RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem? - meyer - 22.10.2010, 11:59
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