Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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05.09.2007, 17:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2007 17:41 von Hans-Christian.)
Beitrag: #4
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Ach so.. nur zur Klarstellung.. Familienheinfahrten könnens definitv nicht sein...Nur darum geht es. In R42 LStR 2005 heißt es: "Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. 7 Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. 8 Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens 2-mal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet" Da wird also noch nicht einmal von einem "Ledigen" gesprochen, sondern von einem anderen als Verheirateten. Und wenn er steuerlich als getrennt lebend gilt, dann habe ich diese Auffassung. Was ist also noch unklar? Wer will im die neuen engeren Beziehungen absprechen? Das FA? Wie soll er die beweisen? Außer den regelmäßigen Fahrten, den die R42 als Kriterium vorgegeben hat? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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