KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400)
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18.10.2010, 18:42
Beitrag: #5
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RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400)
Zitat:Nach dem von Kiharu aufgeführten BMF-Schreiben müsste ich dem Unternehmer und der EF jeweils eine 0,5 %-Regelung hinzurechnen, also den Bar-Lohn kürzen und durch die nicht arbeitsvertraglich (sondern privat) geregelte Nutzung ersetzen, damit das ¤ 400 Arbeitsverhältnis steuer- und sv-frei bleibt. Zumindest so weit es das Fahrzeug betrifft, welches von der EF mitgenutzt wird. Insgesamt werden dann wieder für 2 Fahrzeuge je 1% versteuert. 1 Fahrzeug beim Ehemann mit 1 % und das andere ja bei EM und EF mit 0,5%. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - tosch - 18.10.2010, 16:14
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - zaunkönig - 18.10.2010, 16:36
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - Kiharu - 18.10.2010, 17:13
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - tosch - 18.10.2010, 17:59
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - Kiharu - 18.10.2010 18:42
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - zaunkönig - 19.10.2010, 13:34
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