KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400)
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18.10.2010, 17:59
Beitrag: #4
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RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400)
Mooooooment,
dass die 1 %-Regelung auf alle Fahrzeuge anzuwenden ist, ist auch für mich unstreitig. Mir geht es um die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Seite. EM versteuert 2 Fahrzeug nach der 1 %-Regelung. EF hat ihr eigenes Fahrzeug. Wenn sie dieses verkauft, ändert sich in ihrem Arbeitsverhältnis nichts. Und sie kann - wie schon vorher - ein Fahrzeug des Betriebes auch privat nutzen. Aber warum sollte das dann auf einmal ein geldwerter Vorteil sein? Der ebenfalls nutzende EM versteuert die Privatnutzung beider Fahrzeuge doch bereits. Und damit müsste doch die Nutzung durch die ganze Familie abgedeckt sein. Liegt dann tatsächlich noch ein geldwerter Vorteil bei der EF vor? Geldwerter Vorteil steht für mich in Zusammenhang mit Selbständigkeit/Arbeitsverhältnis. Hier hat EF aus ihrem Arbeitsverhältnis aber keinen Anspruch auf die Nutzung, EM könnte ihr das Auto jederzeit wegnehmen. Nach dem von Kiharu aufgeführten BMF-Schreiben müsste ich dem Unternehmer und der EF jeweils eine 0,5 %-Regelung hinzurechnen, also den Bar-Lohn kürzen und durch die nicht arbeitsvertraglich (sondern privat) geregelte Nutzung ersetzen, damit das ¤ 400 Arbeitsverhältnis steuer- und sv-frei bleibt. Da muß ich noch mal drüber schlafen. Bis morgen. Gruß tosch |
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KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - tosch - 18.10.2010, 16:14
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - zaunkönig - 18.10.2010, 16:36
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - Kiharu - 18.10.2010, 17:13
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - tosch - 18.10.2010 17:59
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - Kiharu - 18.10.2010, 18:42
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (¤ 400) - zaunkönig - 19.10.2010, 13:34
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