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Wiedereinsetzung
24.09.2010, 14:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2010 14:51 von meyer.)
Beitrag: #23
RE: Wiedereinsetzung
zaunkönig schrieb:Oha. Dies wird aber häufiger von den Ämtern praktiziert, gerade wenn Schätzbescheide verschickt werden, denen dann auch noch der VdN-Vermerk fehlt. Da geht der Bescheid gerne mal an den Steuerpflichtigen, abweichend der beraterlichen Vollmacht.

Wenn tatsächlich eine uneingeschränkte Vollmacht vorliegt und dem FA angezeigt wurde, ist das aber unproblematisch, da der Bescheid dann erst mit Weiterleitung an den Berater als bekannt gegeben gilt. Da wird noch nicht einmal Wiedereinsetzung benötigt, da der Berater noch einen ganzen Monat Einspruchsfrist hat, sobald er den Bescheid erhalten hat.

Problem ist aus der Erfahrung heraus, dass gerade in älteren Fällen das mit den Vollmachten beraterseits nicht so eng gesehen wurde und der da nur regelmäßig in den Steuererklärungen als Empfänger drinsteht. Das wirkt aber (Ausnahme Feststellungserklärungen), wie von Petz schon ausgeführt, nur für den entsprechenden Veranlagungszeitraum. Spätere Schätzbescheide gehen dann also wirksam an den Stpfl.
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Wiedereinsetzung - frankts - 21.09.2010, 15:35
RE: Wiedereinsetzung - Petz - 21.09.2010, 20:05
RE: Wiedereinsetzung - showbee - 22.09.2010, 09:28
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RE: Wiedereinsetzung - taxpert - 24.09.2010, 08:22
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RE: Wiedereinsetzung - Petz - 24.09.2010, 13:34
RE: Wiedereinsetzung - meyer - 24.09.2010 14:50

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