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Wiedereinsetzung
23.09.2010, 16:22
Beitrag: #16
RE: Wiedereinsetzung
zaunkönig schrieb:Hallo,

es müsste doch schon der Bericht angreifbar sein.
Ein Prüfungsbericht ist überhaupt nicht angreifbar, da er keinen Verwaltungsakt darstellt. Natürlich besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme, solange die Bescheide noch nicht in der Welt sind, aber formell anfechtbar sind nur die Bescheide.

Und die sind ggf. mangels ausreichender Begründung oder so rechtswidrig, aber nicht nichtig. Ohne Wiedereinsetzung sieht es also schlecht aus.

zaunkönig schrieb:Ungeachtet dessen komme ich noch einmal auf meine mangelnde Kommunikation zurück.
Wenn ich einen Bericht bekomme, und der weicht auch noch von allem ab, dann rede ich doch mit meinem Mandanten und warte nicht auf irgendwelche Bescheide.
Kommt wohl auf den Einzelfall an, normalerweise sollte das so sein und hier liegt sicher auch der Schwachpunkt der Argumentation mit der Wiedereinsetzung. Ob eine Rücksprache mit dem Stpfl. stattgefunden hat, ergibt sich aus der bisherigen Sachverhaltsdarstellung nicht.

Das FA könnte ggf. auf die Idee kommen, zu argementieren, dass ja der Mandant dadurch infomiert wurde, dass dassen Berater der Bericht zugesandt wurde. Die entscheidende Frage ist demnach, ob sich der Stpfl. die Begründung des Verwaltungsaktes (=Verweis auf Prüfungsbericht, den aber nur der Berater gesehen hat und der so nicht zu erwarten war) als ausreichend zurechnen lassen muss.
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Wiedereinsetzung - frankts - 21.09.2010, 15:35
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