Wiedereinsetzung
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22.09.2010, 13:21
Beitrag: #8
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RE: Wiedereinsetzung
Hallo,
Zwei verschiedene Sachverhalte. Der Berater ist hinsichtlich der Prüfung als Bevollmächtigter benannt. Soweit steuerliche Ausführungen getroffen werden (Prüfbericht), sind diese dem Berater zuzustellen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Und nun kommen die neuen Bescheide von der Veranlagungsstelle. Die übermittelt entprechend der hinterlegten Empfangsvollmacht. Hat der Berater keine Vollmacht, was man im Rahmen der Besprechung ja hätte vereinbaren können, werden die Bescheide ganz normal und offiziell übersandt - an den Steuerpflichtigen selbst. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind - wer im Rahmen einer BP so blöd ist und die zugesandten Steuerbescheide nicht mit seinem Berater bespricht, der hat es nicht besser verdient. Zudem können die Bescheide lediglich Ausdruck der Abschlussbesprechung sein. Sieht mal wieder nach einem Fall mangelnder Kommunikation aus. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Wiedereinsetzung - frankts - 21.09.2010, 15:35
RE: Wiedereinsetzung - Petz - 21.09.2010, 20:05
RE: Wiedereinsetzung - showbee - 22.09.2010, 09:28
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