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Insolvenz
10.09.2010, 14:39
Beitrag: #4
RE: Insolvenz
Danke, § 133 InsO hört sich doch ganz gut an. Das Wohnrecht hat die Schwester eigeräumt, weil sie im Gegenzug mehr geerbt hat. Sie wird natürlich auch gewusst haben, warum sie das so machen soll. Ich denke, ich werde mal den Insolvenzverwalter dezent darauf hinweisen. Was wird denn die Folge sein? Wird die Ausschlagung der Erbschaft rückgängig gemacht oder erhält der Schuldner nur keine Restschuldbefreiung?
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