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Insolvenz
10.09.2010, 14:19
Beitrag: #3
RE: Insolvenz
ich würde mal die §§ 129 ff, insbes.133 InsO prüfen, wobei das Problem bestehen dürfte, dass die Erbausschlagung ein höchstpersönliche, einseitiges Rechtsgeschäft ist und es keinen Vertragspartner bzw. anderen Teil gibt. Aber irgendwer muss dem das Erbe ausschlagenden Erben ja das Wohnrecht eingeräumt haben.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Insolvenz - Eisvogel - 08.09.2010, 10:47
RE: Insolvenz - zaunkönig - 08.09.2010, 12:08
RE: Insolvenz - Vorwitzig - 10.09.2010 14:19
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