Insolvenz
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08.09.2010, 12:08
Beitrag: #2
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RE: Insolvenz
Hallo,
des ist wohl kein Fall des Insolvenzrechts sondern eine rein zivilrechtliche Angelegenheit des Erbrechts. Eine Anfechtung einer Erbausschlagung kommt immer nur dann in Betracht, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Vermögenswerte auftauchen, die eine verkehrswesentliche Eigenschaf des Nachlasses darstellen, und zu der Annahme einer Überschuldung des Nachlasses geführt hätte. Ist in diesem Fall aber nicht tatbestandlich und somit nicht anfechtbar. Zudem müsste die Anfechtung innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der vermögensrechtlichen Änderung erfolgen. Ist hier ja auch nicht gegeben. Ansonsten kann auch eine irrtümlich uninteressante Erbausschlagung nicht angefochten werden. Einziger Anfechtungsgrund wäre die Versagung eines Pflichtteils. Allerdings dürfte der Wert des Wohnrechts diesem in etwa entsprechen. Mir, als Laie auf diesem Gebiet, fiele keine Möglichkeit ein den Vorgang für nichtig zu erklären oder rückabzuwickeln. Gegebenenfalls könnte man prüfen inwieweit eine Schenkung zwischen den damaligen Erben und dem Insolventen steuerfrei bzw. möglichst steuerneutral erfolgen könnte. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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RE: Insolvenz - zaunkönig - 08.09.2010 12:08
RE: Insolvenz - Vorwitzig - 10.09.2010, 14:19
RE: Insolvenz - Eisvogel - 10.09.2010, 14:39
RE: Insolvenz - zaunkönig - 10.09.2010, 18:41
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RE: Insolvenz - showbee - 10.09.2010, 21:41
RE: Insolvenz - Eisvogel - 13.09.2010, 07:49
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