Riester Günstigerprüfung
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26.08.2010, 20:13
Beitrag: #8
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RE: Riester Günstigerprüfung
Zumindest hat Opa einen Denkfehler in der Ursprungsfrage, denke ich.
Er hat als Aufwendungen die tatsächliche Zahlung + Zulage gerechnet. Ich denke, dass das nicht richtig ist. Die o.g. Rechnung ist nur für die Berechnung des Mindesteigenbetrags verwendbar. Für die EF wird eine eigene fiktive Berechnung durchgeführt, da nur sie zulagen- und sonderausgabenabzugsberechtigt ist. |
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